Registrierung gesperrt

Wegen Wartungsarbeiten ist die Registrierung zur Zeit nicht möglich.



Allgemeinen Geschäftsbedingungen
von Primus Versicherungsmakler GmbH für strategische Partner


1. Vertragspartner

Ein strategischer Partner - kurz Primus-Partner genannt -, kann eine Person, eine Personen-gesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft sein. Der Primus-Partner wahrt eigene Interessen in Zusammenarbeit mit der Primus Versicherungsmakler GmbH, kurz Primus genannt. Primus steht als Dienstleister dem Primus-Partner zur Verfügung.

2. Geschäftszweck

Sinn dieser Partnerschaft soll sein, den Primus-Partner in einem sich ständig verändernden Markt zu unterstützen, den Status des Versicherungsmaklers im Allgemeinen zu stärken und Wettbewerbsnachteile auf Grund mangelnder Größe oder Kapitals auszugleichen. Dies wird innerhalb eines Informationsnetzwerkes bewirkt, indem Primus die unterschiedlichen Interessen der Primus-Partner erfasst, bündelt und umsetzt.

3. Dienstleistungen

Nachfolgende Dienstleistungen stellt Primus dem Primus-Partner zur Verfügung:

a) Primus leistet kostenlose Weiterbildungen in Onlinekonferenzen über das Internet mit den Themen Maklerrecht, Fachseminare in den Bereichen Versicherungen, Bausparen und Kapitalanlagen, Produktgeberschulungen und weitere wichtige Themen. Der Teilnehmer einer Onlinekonferenz benötigt ein Telefon. Es entstehen ihm Kosten für die Internet-nutzung sowie die Telefonate ins deutsche Festnetz. Diese Kosten werden von den jeweiligen Telefonanbietern in Rechung gestellt.

b) Primus leistet kostenpflichtige Weiterbildungen in Tagesveranstaltungen, z.B. in Hotels. Primus-Partner erhalten für diese Veranstaltungen 50% bis 100% Preisnachlass. Die Anreise- und evtl. anfallende Unterkunftskosten trägt der Primus-Partner komplett selbst.

c) Produktgeber treten als Sponsoren auf und gewährleisten so die Refinanzierung der Weiterbildungsangebote von 3a) und 3b).

d) Primus stellt den Kontakt zu Versicherungsgesellschaften, Bausparkassen, Kapitalanlagegesellschaften und sonstigen Produktgebern her, um inhaltlich und der Höhe nach verbesserte Courtagezusagen zu erhalten.

e) Primus stellt dem Primus-Partner den Zugang zu exklusiven Versicherungsdeckungskonzepten zur Verfügung.

f) Primus versucht, in Kooperation mit dem Primus-Partner, Versicherungsdeckungs-konzepte zu platzieren.

g) Primus leistet eine kostenpflichtige Unternehmensberatung, speziell für Versicherungs-makler oder für die, die es werden wollen. Den genauen Umfang der Beratungsleistung sowie der anfallenden Kosten entnehmen Sie bitte der Website von Primus.

h) Primus Dienstleistungen können auch von Kooperationspartnern übernommen werden.

4. Keine Abnahmeverpflichtung

Es gibt keine Verpflichtung seitens des Primus-Partners, vorangegangene Dienstleistungen gemäß Punkt 3 in Anspruch zu nehmen.

5. Kosten

Kosten für eine strategische Partnerschaft fallen nicht an. Wird durch den Primus-Partner jedoch eine kostenpflichtige Dienstleistung gemäß Punkt 3 bestellt, wird diese in Rechung gestellt.

6. Vertragsende

Das Vertragsverhältnis ist jederzeit und täglich von beiden Vertragspartnern kündbar.

7. Berechtiger Personenkreis

Der Primus-Partner ist zum Bezug von Dienstleistungen für sich selbst, für seine Angestellten und für seine freien Mitarbeiter berechtigt, sofern diese eine Ausschließlichkeitsvereinbarung mit dem Primus-Partner vereinbart haben. Das Angestelltenverhältnis bzw. die Ausschließlichkeits-vereinbarung, ist auf Verlangen nachzuweisen. Der Zugang oder die zur Verfügungsstellung für andere Personen oder Firmen ist ausdrücklich nicht gestattet.

8. Datenschutz

Der Primus Partner willigt ein, dass persönliche Daten für die Abwicklung der Dienstleistungen gemäß Punkt 3 an Kooperationspartner und Produktgeber im erforderlichen Umfang übermittelt werden dürfen.

9. Gewährleistung und Haftung

Das Risiko einer wirtschaftlichen Verwertbarkeit liegt ausschließlich beim Primus-Partner. Sonstige Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.

10. Salvatorische Klausel

In allen Fällen von Streitigkeiten aus diesem Vertrag verpflichten sich die Parteien, die Entscheidung der Industrie- und Handelskammer am Sitz der Primus GmbH vor der Klageerhebung einzuholen. Ist oder wird eine dieser Bestimmungen rechtsunwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die streitige Bestimmung ist im Sinne dieser Vereinbarung zu interpretieren.

11. Gerichtstand

Als Gerichtsstand wird, soweit die gesetzlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Gerichtsstandvereinbarung vorliegen, das Amts- bzw. das Landgericht am Sitz der Primus Versicherungsmakler GmbH vereinbart.

Stand vom 31.08.2007